Als Mitglieder können dem SBV Betriebe des Bauhauptgewerbes angehören, sowie nahestehende Verbände und Fachgruppierungen. Die Mitgliedschaft beim SBV bedingt zwingend die Mitgliedschaft bei einem regionalen Baumeisterverband und umgekehrt.
Die kantonalen oder regionalen Baumeisterverbände können sich im Rahmen der SBV Statuten autonom organisieren. Die Mitgliedschaft kann auch als Gastmitgliedschaft erworben werden, insbesondere auch für Lieferantenfirmen des Bauhauptgewerbes.
Eine Mitgliedschaft setzt voraus, dass die Inhaber oder Leiter der Unternehmung als Fachleute anerkannt werden. In der Regel setzt die Mitgliedschaft eine Geschäftstätigkeit von mindestens zwei Jahren voraus.
Sind Sie interessiert an einer Mitgliedschaft?
Erkundigen Sie sich bei uns auf der Geschäftsstelle oder einem Vorstandsmitglied Ihres zuständigen Baumeisterverbands.
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